Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan 2013 / 2014
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Allgemeine Informationen zum Haushalt
Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Aufwendungen und Auszahlungen die Verwaltung leisten darf und durch welche Erträge, bzw. Einzahlungen sie gedeckt werden sollen.
Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert, die zu Teilplänen zusammengefasst werden. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzinformationen, die für jeden Teilplan separat und für die Verwaltung insgesamt geplant werden.
In den Ergebnisplänen sind, analog einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt. Dieser Plan erinnert an eine Cash-Flow-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen des Haushalts sollten mindestens ausgeglichen sein.
Haushaltssatzung
Am Anfang des Haushaltsplanes steht die Haushaltssatzung.
Die wesentlichen Inhalte sind:
- die Gesamtbeträge der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen,
- die Höhe der Kreditaufnahmen,
- die Aufträge für mehrjährige Baumaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen),
- die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer,
- die Gesamtzahl der Stellen
Sie wird von der Gemeindevertretung beschlossen und gilt ab dem 01.01. des betreffenden Haushaltsjahres für jeweils 12 Monate.
(Näheres in § 77 GO)
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus
- dem Vorbericht
- dem Gesamtplan
- den Teilproduktplänen
- dem Stellenplan sowie
- dem Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Ellerau
Der Vorbericht beinhaltet im allgemeinen Teil Angaben zur Lage und Bevölkerung sowie zur Größe der Gemeinde.
Der finanzwirtschaftliche Teil informiert über die Vermögens- und Schuldensituation, Rücklagen, Verpflichtungsermächtigungen, Bürgschaften und Beteiligungen. Weiterhin enthält er Erläuterungen zu den einzelnen Teilplänen und deren Aufwendungen und Erträgen.





